Beitragsordnung

Beitragsordnung Tennisclub Buchenbach e.V.

Mitgliedergruppen: Aufnahmegebühren: Jahresbeiträge:
 Vollmitglieder  sind vorläufig ausgesetzt  170€
 Ehegatten(Partner)Vollmitglieder  sind vorläufig ausgesetzt  140€
 Familie mit Kindern  sind vorläufig ausgesetzt  
 Studenten, Lehrlinge,Wehrpflichtige, Zivildienstl.  sind vorläufig ausgesetzt  125€
 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre  sind vorläufig ausgesetzt  50€
 PASSIVE Mitglieder  sind vorläufig ausgesetzt  30€
 PASSIVE Mitglieder (mit ermäßigtem Beitrag)  sind vorläufig ausgesetzt  15€

 

Das 3. und weitere Kinder einer Familie bleiben beitragsfrei, wenn das erste und zweite Kind Mitglied sind.

Aktive Mitglieder die das 80.Lebensjahr vollendet haben, zahlen Passivbeitrag. Sie können weiterhin aktiv Tennis spielen. Diese Änderung wird im Jahr nach Vollendung des 80.Geburtstages wirksam.

Der Beitrag muss laut Satzung bis zum 31.3. eines jeden Jahres eingegangen sein, sonst besteht keine Spielberechtigung.
Wünsche auf Umwandlungen der Mitgliedschaften sind schriftlich an den 1. Vorsitzenden zu richten und bedürfen der Zustimmung des Vorstandes und Beirats.

Bei Vorliegen besonderer Umstände, kann der Vorstand lt. Satzung, die passiven und aktiven Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebüren ermäßigen oder aussetzen.

Mitglieder mit ermäßigtem Beitrag, können auf Antrag die unbeschränkte Spielberechtigung erhalten, wenn sie den Erwachsenenbeitrag bezahlen.

Diese Beitragsordnung tritt nach Beschluß des Vorstandes und Beirats und der Zustimmung der Mitgliederversammlung am 28.03.2010 in Kraft und hat Gültigkeit bis eine neue Beitragsordnung beschlossen wird.

Buchenbach, 28.März 2010 Vorstand, Beirat und Mitgliederversammlung
gez. Rudolf Mäder  1.Vorsitzender

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